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Vollständige Version anzeigen : Versicherungen fürs Aquarium


Markus Meder
20.12.2005, 22:26
Hallo!

habe einige Infos bezüglich Versicherungen für Aquarium erhalten, die ich Euch nicht vorenthalten möchte.
Der mir bekannte Autor hat darum gebeten, seinen Namen nicht zu nennen, trotzdem herzlichen Dank für die Genehmigung zur Veröffentlichung!

Das ganze soll nur eine Information darstellen, Garantien auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Anwendbarkeit werden keine gegeben, bei Nachfragen ist der eigene Versicherer zu kontaktieren!



Versicherungen rund ums Aquarium


Eins Vorweg, diese Übersicht dient nur der Orientierung und gibt keinerlei Gewähr zu Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bei der Vielzahl von Bedingungen und Klauseln der einzelnen Versicherer ist dies auch nicht möglich. Im Zweifel bitte immer den Versicherer fragen, bei dem die genannten Verträge bestehen!


1. Das Aquarium selbst

Das Becken selbst, ist über eine separate Glasversicherung inkl. Aquarienklausel, gegen Bruch jeglicher Art versicherbar.
Ausnahmen sind z.B. Kratzer an der Oberfläche, Undichtigkeiten und Schäden an der Umrahmung (und andere).

Quelle: Allg. Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB 2005)

Der Inhalt des Aquariums, wie z.B. Technik, Tiere, Pflanzen sind innerhalb der Hausratversicherung gegen Schäden wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel, Vandalismus und Überspannung durch Blitzschlag versicherbar.
Eine Versicherung auf den Verlust der Tiere durch Krankheit, Stromausfall oder Sonstiges ist mir in Deutschland nicht bekannt.

Quelle: Allgem. Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2005)



2. Wasseraustritt aus Aquarien

Das ausgetretene Aquarienwasser ist ein „Leitungswasserschaden“ im Sinne der VHB 2005 (Hausratversicherung) und VGB 2005 (Wohngebäudeversicherung)

Gemeint ist der bestimmungswidrige Austritt, wie z.B. durch Bruch, Undichtigkeit oder Defekte an technischen Geräten (z.B. Pumpen)
Ein umgefallener Eimer mit Wechselwasser z.B. ist KEIN Leitungswasserschaden. Hierbei handelt es sich um Planschwasser (kein Scherz) und das ist NICHT versichert. Also Vorsicht!
Versichert sind in der Hausratversicherung alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. (z.B. Teppiche, Möbel, Kleidung, Unterhaltungselektronik ect.)
Aufpassen: Es gibt für einige Dinge Entschädigungsgrenzen (z.B. Bargeld, Wersachen, Antiquitäten)

Nun zur Wohngebäudeversicherung.

Auch hier gilt: versichert ist nur der bestimmungswidrige Austritt und kein Planschwasser s.o.
Als versichert gilt das im Versicherungsschein genannte Gebäude.
Also die Wände, Zwischendecken, Keller, Dächer, Elektrische Anlagen, Heizungen inkl. Heizkörpern ect.
Probleme gibt es häufig mit Einbauküchen und Teppichen. Sind Einbauküchen raumspezifisch und individuell geplant und eingebaut gehören Sie zur Gebäudeversicherung, Sonstige zur Hausratversicherung.
Sind Teppiche verklebt gehören Sie ebenfalls zur Gebäudeversicherung. Lose verlegt sind Sie dem Hausrat zuzuordnen. Dies ist relativ einfach, wenn der Gebäudeeigentümer auch im Haus selbst wohnt. Bei gemieteten Wohnungen muss beachtet werden, wer den Teppich eingebracht hat. Hat der Mieter den Teppich verklebt, trägt er dafür auch die Gefahr und so sind diese wieder Hausrat.

Wie man sieht, alles nicht so einfach zu bestimmen.
Bei selbstbewohnten Eigentum ist die Sache relativ eindeutig, bei Miete nicht immer. Deshalb gilt: Im Zweifel den Gebäudebesitzer fragen, ob er Wasseraustritt aus Aquarien versichert hat. Sonst kann es erheblichen Stress im Schadenfall mit Ihm oder auch Mietern welche vom Wasserschaden betroffenen sind, geben.
Hier ist eine Private Haftpflichtversicherung hilfreich. Sie prüft im Schadenfall, ob berechtigte Ansprüche vorhanden sind, oder nicht.
Berechtigte Ansprüche werden übernommen, unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt. Dies nötigenfalls auch vor Gericht. Hier hat die Haftpflichtversicherung eine sogenannte „Rechtsschutzfunktion“. Denn schon die Prüfung der Ansprüche kann Monate dauern, Gutachter- und Anwalts- und Gerichtskosten verursachen.
Die private Haftung ist im übrigen gesetzlich geregelt.

Nachzulesen im BGB 7.Abschnitt „Unerlaubte Handlungen § 823 Schadenersatzpflicht

Hier der Text:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Und zwar unbegrenzt und mit dem privaten Vermögen!!!

Wichtig ist noch, dass es sich bei Hausrat und Wohngebäudeversicherung um Neuwertversicherungen handelt, wohingegen eine Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert der beschädigten Sache ersetzt!
Vorausgesetzt ist selbstverständlich in allen Versicherungen, dass die Versicherungssumme richtig festgesetzt wurde. Auf eine evtl. Unterversicherung (gibt’s sehr häufig bei Hausrat und Wohngebäudeversicherung) möchte ich an dieser Stelle nur soweit eingehen, das ein Abzug in der Entschädigung vorgenommen werden kann!
Um jegliche mögliche Lücke im Versicherungsschutz auszuschließen, empfehle ich die Nachfrage beim aktuellen Versicherungsunternehmen und die schriftliche Bestätigung, das die Gefahr, die vom Aquarium in Bezug auf Wasserschäden ausgeht, optimal abgedeckt wird.
Gerade Besitzer älterer Policen sollten hier aufpassen.
In den neueren Bedingungen (ab 2000) sind sehr häufig die wichtigsten Klauseln enthalten, oder für ein paar Euro einzuschließen!

Quellen: Allgem. Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2005)
Allgem. Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 2005)
Allgem. Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB)

So jetzt noch mal:
Ich übernehme keinerlei Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Ausführungen.